Liebe Eliteläufer*innen,
Die Vereinigung StraLugano erlässt für die Eliteläufer*innen die folgenden Richtlinien:
- Die Eliteläufer*innen werden von Richi Umberg, Project Manager eingeladen. Wer die Richtlinien erfüllt, kann sich mit dem Anmeldeformular bewerben.
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Bitte beachtet, dass die Grösse des eingeladenen Eliteläufer-Startfeldes aufgrund unseres Budgets limitiert ist.
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Damit wir die Bewerbung überprüfen können, schicken sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
- aktuelle persönliche Bestzeiten und Erfolge jedoch nicht älter als 3 Jahre;
- 1 oder 2 aktuelle Portraitfotos ohne Sportbrille (mind. 300 dpi) inkl. Veröffentlichungsrechten;
- Kopie des Reisepasses;
- Link zu World Athletics www.worldathletics.org/athletes
- Das Formular und die Unterlagen sind zu senden an: [email protected] (unvollständige Formulare und Formulare ohne Unterlagen werden nicht berücksichtigt).
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Mit die eingeladenen Eliteläufer*innen wird eine individuelle Vereinbarung abgeschlossen.
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Im Vorfeld des StraLugano können Medientermine angesetzt werden, bei denen Eliteläufer*innen anwesend sein sollten.
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Nicht eingeladene Eliteläufer*innen, müssen sich auf dem ordentlichen Weg anmelden und die Anmeldegebühr selbst bezahlen. Sie tragen sämtliche Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung selbst.
- Wichtig: Für Eliteläufer*innen aus visumspflichtigen Nationen sind die entsprechenden Visumsanträge bei den zuständigen Behörden selbst zu stellen.
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Bei einem Schlussrang von 1 bis 6 Overall sind die Gewinner im Halbmarathon und die 1 bis 3 Overall im 10km CityRun preisgeldberechtigt. Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht.
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Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt nach den Weisungen der Vereinigung StraLugano.
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Es werden weder Preisgelder noch Reisespesen bar ausbezahlt. Die Überweisung erfolgt auf das vorgängig mitgeteilte Bank- oder Postkonto.
- Für ausländische Athleten: Preisgelder und Honorare verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und brutto. Auf Beträge von mehr als CHF 300 bis CHF 1'000 wird eine Quellensteuer von 20% und auf Beträge von mehr als CHF 1'000 von 25% erhoben.
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Durch
Swiss Sport Integrity www.sportintegrity.ch
können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Erst nach Vorliegen der negativen Resultate werden Reisespesen und Preisgelder überwiesen.
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Die Verwendung von jeglichen technischen Hilfsmitteln wie, Begleitung durch Bikes, Velos, nicht akkreditierten Pacemaker, Kopfhörer et cetera ist strikte untersagt. Im Weiteren gilt das Reglement der Vereinigung StraLugano.
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Die Vereinigung StraLugano übernimmt keine Verantwortung bei Missachtung dieser Richtlinien!
Für weitere Informationen steht Ihnen Richi Umberg, der Eliteathlet*innen-Verantwortliche für die Rekrutierung, gerne zur Verfügung: [email protected]